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Das Bestattungsrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland Sache der Länder. Daher haben alle deutschen Bundesländer eigene, meist ähnliche Bestattungsgesetze erlassen. Sie regeln oft auch Fragen des lt Friedhofsrechtes und teilweise auch die Sektion von Leichen. In den meisten Bundesländern gibt es außerdem Ausführungsverordnungen, die ergänzende Regelungen zur Bestattung enthalten.
Eine Bestattungspflicht besteht in Deutschland – aus christlicher Tradition als Erdbestattung – bereits seit dem Mittelalter. Anfangs war die Kirchgemeinde in ihren Kirchhöfen dafür zuständig, auch für das „Armenbegräbnis“. Mit dem Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1806 wurden in Preußen gesetzliche Regelungen getroffen. Aus hygienischen Gründen wurde es verboten, Leichen innerhalb bebauter Flächen zu begraben.
Eine Freistellung der Urnenbestattung von der gesetzlichen Pflicht zum Beisatz in pietätsbefangene Bestattungsflächen ist für Deutschland insgesamt nicht absehbar.
Link: BestattungsgesetzNRW:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2127&bes_id=5166&aufgehoben=N&menu=1&sg=0