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Bestattungs gesetz

Bestattungshaus

Das Bestattungsrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland Sache der Länder. Daher haben alle deutschen Bundesländer eigene, meist ähnliche Bestattungsgesetze erlassen. Sie regeln oft auch Fragen des lt Friedhofsrechtes und teilweise auch die Sektion von Leichen. In den meisten Bundesländern gibt es außerdem Ausführungsverordnungen, die ergänzende Regelungen zur Bestattung enthalten.

Eine Bestattungspflicht besteht in Deutschland – aus christlicher Tradition als Erdbestattung – bereits seit dem Mittelalter. Anfangs war die Kirchgemeinde in ihren Kirchhöfen dafür zuständig, auch für das „Armenbegräbnis“. Mit dem Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1806 wurden in Preußen gesetzliche Regelungen getroffen. Aus hygienischen Gründen wurde es verboten, Leichen innerhalb bebauter Flächen zu begraben.

Seit Anfang des 20. Jahrhunderts wurden in den Ländern Bestattungsgesetze erlassen. Das zentrale Feuerbestattungsgesetz aus dem Jahre 1934 (Reichsgesetz) gilt in Bremen als letztem Bundesland noch fort. Im Bestattungsgesetz von lt NRW ist eine Öffnungsklausel der Vorschrift zu den Bestattungsflächen enthalten.

Bestattungspflichtig sind die nächsten Familienangehörigen, zunächst Ehegatte, Lebenspartner, Kinder und weitere Verwandte. Die Pflicht zur Bestattung besteht unabhängig von der Stellung des Erben. Dies beruht auf der gewohnheitsrechtlichen Totenfürsorgepflicht. Falls der Verstorbene keine eigene Vorsorge für den Todesfall getroffen hat, haben die Angehörigen Maßnahmen zu treffen. Die persönliche Vorsorge kann im Testament, dem Erbvertrag, in einem Bestattungsvorvertrag oder einer postmortalen Vollmacht getroffen sein. Zumeist ist der Lebenspartner dem Ehepartner als Berechtigter gleichgestellt. Die Gesetzeslage von Bayern und Sachsen kennt noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft. Insofern ist hier besser zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen, um innerfamiliären Streitfällen vorzubeugen.

Eine Freistellung der Urnenbestattung von der gesetzlichen Pflicht zum Beisatz in pietätsbefangene Bestattungsflächen ist für Deutschland insgesamt nicht absehbar.

Link: BestattungsgesetzNRW:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2127&bes_id=5166&aufgehoben=N&menu=1&sg=0

 
 
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